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Schimmel, Schwämme, Dämmung, Holzart, Statik, Schwingungsnachweis, Konstruktion u.v.m.)
Mit baubegleitender Qualitätsüberwachung wird den Bauherren, Bauträgern oder Architekten, die fachgerechte Ausführung und Qualität der Handwerkerleistung zugesichert. Durch die Vermeidung von Bauschäden durch Baufehler lassen sich hohe Kosten für die Zukunft sparen, wodurch sich unser Einsatz lohnt. Für Baumängel besteht zwar ein bis zu 5-jähriger Gewährleistungsanspruch, aber leider kann niemand garantieren, dass die ausführenden Firmen dann noch am Markt sind.
Durch kleinste Undichtigkeiten in der Gebäudehülle kann Raumluftfeuchte in die Baukonstruktion eindringen und diese im Bereich der Taupunktebene befeuchten. In der Folge kann es zum Befall von Schimmelpilzen, Schwämmen und holzzerstörenden Insekten an Holzbauteilen kommen! Durch den weitverbreitetenden Einsatz von Konstruktionsvollholz (KVH) und dem daraus resultierenden Verzicht von chemischen Holzschutzmitteln, finden Hausbock (Hylotrupes bajulus) und andere holzzerstörende Insekten bei erhöhter Holzfeuchte zukünftig wieder vermehrt optimale Lebensbedingungen für ihr zerstörerisches Werk. Der Hausbock ist der gefährlichste Holzzerstörer, u.a. von Fachwerk, Holzrahmenbau und Dachkonstruktionen.
Aus diesem Grund muss die Gebäudehülle, insbesondere im Bereich von Holzkonstruktionen luftdicht sein. Die Einhaltung der Grenzwerte nach EnEV schützt nicht automatisch vor Bauschäden! Auch kleinste Undichtigkeiten in der Luftdichtheitsebene müssen an Dachkonstruktionen oder an Wänden in Holzrahmenbauweise beseitigt werden!
Der Befall an Gebäuden mit Echtem Hausschwamm gilt als schwerer Bauschaden.